Fragen & Antworten

Sie haben die Fragen - wir haben die Antworten

1. Was sind Sonderabfälle?

Als Sonderabfall gelten die in der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) aufgelisteten Abfallarten. Sie können aufgrund ihrer chemischen und physikalischen Zusammensetzung und Eigenschaften nicht gemeinsam mit den alltäglichen Abfällen entsorgt oder verwertet werden.

Beispiele für Sonderabfälle nach VeVA-Verordnung sind Altöl (Motorenöl, Getriebeöl etc.), Batterien, Benzin, Bremsflüssigkeit, Dispersionen, Emulsionen, Farben, Fette, Feststoffe, Frostschutz, Klebstoffe, Laugen, Lösungsmittel, Säuren u.v.m.

2. Was ist Gefahrgut?

Als Gefahrgut werden Stoffe und Produkte definiert, welche unberechenbare Eigenschaften aufweisen, die Mensch, Tier und/oder Umwelt bei der Beförderung gefährden können. Abfälle, die als Gefahrgut deklariert werden und auf der Strasse transportiert werden, unterstehen dem ADR-Gesetz.

Addario Transporte orientiert sich bei den Gefahrguttransporten an den ADR/SDR-Vorschriften und den VeVA-Vorschriften. Diese gelten übrigens auch für die Lagerung und Zwischenlagerung der Abfälle. Nach dem Motto «Sicher ist sicher» halten wir stets Aussicht und grösste Sorge zu unserer «gefährlichen» Fracht.

Beispiele von Gefahrgut sind alkalische Entfettungsbäder, Bezin, Bleiakkumulatoren, Chemikalien, chlorhaltige Waschmittel, Haushaltsbatterien, Klebstoffe, Lösungsmittel, Ölbinder, Ölfilter, Putzfäden, Spraydosen und vieles mehr.

 

ADR = Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse

SDR = Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (nationales Gesetz)

3. Was ist der Unterschied zwischen Gefahrgut und Sonderabfällen?

Gefahrgut ist immer Sonderabfall. Sonderabfall muss aber nicht immer Gefahrgut sein.

4. Wer ist für die Entsorgung von Sonderabfällen verantwortlich?

Sonderabfälle sind vom Verursacher selber zu entsorgen. Eine Entsorgung über Baustellenmulden oder mit dem Kehricht ist verboten.

5. Was macht ein Gefahrgutbeauftragter?

Der Gefahrgutbeauftragte hat die Aufgabe, Unternehmungen bei der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften aktiv zu unterstützen. Er informiert Mitarbeiter und Betriebsangehörige regelmässig über Vorschriften und Gefahrenpotentiale. Mit seiner Erfahrung und dem angeeigneten Wissen macht er auf Optimierungsmöglichkeiten im Berufsalltag aufmerksam. Ein gutes Gefahrgutmanagement zielt darauf, dass mögliche Probleme und Unsicherheiten erst gar nicht auftreten.

 

Zusammengefasst hat der GGB untenstehenden Hauptaufgaben warzunehmen:

  • Überwachung der Einhaltung der Vorschriften und Verfahren im Bereich der
    Beförderung gefährlicher Güter
  • Beratung der Unternehmung
  • Jährliche Berichterstattung zu Handen der Unternehmensleitung
  • Erstellung von Unfallberichten zu Handen der Unternehmensleitung

 

Bei Addario Transporte werden die Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten durch den Geschäftsführer sichergestellt. Das gesamte Addario-Team weist eine zusätzliche ADR-Ausbildung aus. Zudem sind alle Fahrzeuge nach ADR-Vorgaben ausgerüstet.

 

ADR = Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse

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